Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft, insbesondere von Grundstücken und deren Vermietung. Die Gesellschaft ist ermächtigt, alle handelsüblichen, industriellen und finanziellen Handlungen und alle personellen und Grundstückstransaktionen vorzunehmen, die direkt oder indirekt mit dem Gegenstand des Unternehmens verbunden sind, oder alle Handlungen vorzunehmen, die der Entwicklung der Gesellschaft dienen.