Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Vermittlung von Versicherungen und Finanzprodukten, beschränkt auf Anteile an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder lnvestmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111a des lnvestmentgesetzes ausgegeben werden bzw. beschränkt auf ausländische Investmentanteile, die nach dem lnvestmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen.