Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, die Übernahme der Geschäftsführung und der Vertretung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung bei Handelsgesellschaften. Finanzdienstleistungs-, Bank- und Wertpapiergeschäfte, wie auch alle sonstigen Geschäfte und Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) bedürfen, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft handelt ausschließlich für eigenes Vermögen und im eigenen Namen.