| Gegenstand | (1) Gegenstand des Unternehmens im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung ist der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 Abs. 1 SGB V als Einrichtung der Wohlfahrtspflege im Sinne des § 66 AO zur Erbringung aller hiernach zulässigen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, wobei die Leistungserbringung durch angestellte Ärzte erfolgt. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und der Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dieser Satzungszweck wird insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb des in Ziff. 1 genannten Medizinischen Versorgungszentrums verwirklicht. Die Gesellschaft wird sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben wird die Gesellschaft planmäßig mit der KR Dienstleistungen gGmbH im Sinne des § 57 Abs. 3 AO zusammenarbeiten, indem sie Reinigungsleistungen (einschließlich Wäscherei), allgemeine hauswirtschaftliche Tätigkeiten (insbesondere Etagenhilfen), Tätigkeiten des klinischen Hauspersonals (insbesondere Stationshilfen), Tätigkeiten des Hol- und Bringdienstes, des Bettentransportes, der Versorgung mit Speisen und Getränken sowie logistischer Dienstleistungen in Anspruch nimmt. (3) Im Rahmen des kommunalrechtlich Zulässigen ist die Gesellschaft zu allen Rechtsgeschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, dem Zweck der Gesellschaft unmittelbar zu dienen und mit den Bestimmungen des § 3 (Gemeinnützigkeit) in Einklang stehen. Sie kann sich an anderen Gesellschaften gleicher, ähnlicher oder verwandter Gegenstände beteiligen oder sonstige Gesellschaften gründen, soweit es sich hierbei um steuerbegünstigte Rechtsträger mit übereinstimmenden Satzungszwecken handelt. |