Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und Bankgeschäfte sowie Tätigkeiten, die mit dem Beruf eines Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind ausgeschlossen.