Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Verwaltung des eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen zum Zwecke der Vermögensanlage sowie die Unternehmensberatung, ausgenommen sind Rechts- und Steuerberatung.