Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Planung, Organisation und Durchführung von Unterhaltungs-, insbesondere Musik- und Tanzveranstaltungen aller Art auch im Auftrag Dritter sowie die Vermittlung von Künstlern.