Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Betrieb von gastronomischen Betrieben, der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsautomaten, der Betrieb von Spielhallen, die Vermietung von Gaststätten, Gebäuden und Gebäudeteilen, die Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern.