Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 740080
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
DL Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)
b)
Heilbronn
Geschäftsanschrift:
Arndtstraße 5, 74074 Heilbronn
c)
Die Verwaltung eigenen Vermögens und
die Beteiligung an anderen Unternehmen
sowie die Übernahme der persönlichen
Haftung und Geschäftsführung bei anderen
Unternehmen, insbesondere bei der DL
Wohnbau GmbH + Co. KG und der DL
Projekt und Wohnbaugesellschaft GmbH +
Co. KG jeweils mit Sitz in Heilbronn.
300,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten sie gemeinsam.
b)
Geschäftsführer:
Dünger, Klaus, Heilbronn, *XX.XX.1953
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2011.
a)
24.01.2012
Sommer
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 25.06.2013
(13 IN 337/13) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
01.07.2013
Kunze
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 28.10.2013
(13 IN 337/13) wurde das vorläufige Verfügungsverbot
gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO aufgehoben.
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn
vom 19.09.2013 (13 IN 337/13) wurde die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden
Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
29.11.2013
Kunze
Abruf vom 01.04.2024