Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen jeder Art. Finanzdienstleistungs-, Bank- und Wertpapiergeschäfte wie auch alle sonstigen Geschäfte und Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) bedürfen, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft handelt ausschließlich im eigenen Vermögen und im eigenen Namen. Ferner Übernahme von Komplementärstellungen bei Kommanditgesellschaften.