Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung und die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb eines Integrationsunternehmens im Sinne des § 132 Abs.1 SGB IX zur Erbringung von Dienstleistungen und Schaffung von Beschäftigungsangeboten.