Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Beförderung von Gütern zu Lande oder auf Flüssen oder auf Binnengewässern im Güternahverkehr einschließlich grenzüberschreitendem Verkehr, ferner Speditions- und Lagergeschäfte