Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 738759
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
QoppaCon Beteiligungs GmbH
b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
Wannenstraße 98, 70199 Stuttgart
c)
Beteiligung an anderen Unternehmen, die
Verwaltung solcher Beteiligungen und die
Übernahme der Geschäftsführung anderer
Unternehmen, insbesondere die
Übernahme der Geschäftsführung der
Primestone Consulting GmbH & Co. KG
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Für
Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen
zwischen der Gesellschaft und der Primestone
Consulting GmbH & Co. KG sind die
Geschäftsführer stets von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
b)
Geschäftsführer:
Dr. Kunze, Max, Weil der Stadt, *XX.XX.1975
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Chatzis, Efstathios, Stuttgart, *XX.XX.1972
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2011.
a)
15.09.2011
Göhler
2
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Industriestraße 4, 70565 Stuttgart
a)
16.05.2012
Schneider
3
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Chatzis, Efstathios, Stuttgart, *XX.XX.1972
a)
21.05.2013
Schneider
Abruf vom 01.04.2024