Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 736322
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
R. Heidtke Verwaltungs-GmbH
b)
Wehingen
Geschäftsanschrift:
Steinstraße 38, 78564 Wehingen
c)
Der Erwerb und die Verwaltung von
Beteiligungen sowie die Übernahme der
persönlichen Haftung und der
Geschäftsführung bei Gesellschaften,
insbesondere die Beteiligung als persönlich
haftende geschäftsführende
Gesellschafterin an der Fischinger Drehteile
GmbH & Co. KG.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Heidtke, Raimund, Reichenbach am Heuberg,
*XX.XX.1962
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2010.
a)
25.01.2011
Rick
2
b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Rottweil
vom 06.02.2013 (1 (5) IN 198/12) wurde die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden
Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
Die allgemeine und konkrete Vertretungsregelung der
Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch
fort.
Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen vermerkt.
a)
28.03.2013
Grau
Abruf vom 01.04.2024