Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 734285
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Rittergarten Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)
b)
Tuttlingen
Geschäftsanschrift:
Donaustraße 26, 78532 Tuttlingen
c)
Förderung der Kultur, insbesondere
unabhängige alternative Kulturarbeit, unter
besonderer Berücksichtigung von Künstlern
aus der Region. Förderung von
Begegnungen und Kontakten unter
Jugendlichen und Erwachsenen sowie
politische Bewusstseinsbildung.
1.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Manz, Andreas, Wurmlingen, *XX.XX.1960
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.05.2010.
a)
08.07.2010
Reusch
2
a)
Firma geändert; nun:
Rittergarten gemeinnützige GmbH
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Neuhauser Straße 47, 78532 Tuttlingen
Stammkapital
nun:
25.000,00
EUR
a)
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom 13.09.2010
auf 25.000,00 EUR
erhöht.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2010 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma), §
3 (Stammkapital) beschlossen.
a)
08.10.2010
Skubinna
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 18.01.2013
(3(5) IN 11/13) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
31.01.2013
Schröter
Abruf vom 01.04.2024