Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Erbringung von freiberuflichen Leistungen auf dem Gebiet der Planung, Beratung, Projektsteuerung sowie Objektüberwachung im Bauwesen, die zu den Berufsaufgaben des Architekten gehören, insbesondere der Betrieb eines Architektur- und Planungsbüros zur gestaltenden, technischen und wirtschaftlichen Planung von Bauwerken sowie den weiteren Berufsaufgaben des Architekten nach § 1 Abs. 5 und Abs. 6 des baden-württembergischen Architektengesetzes.