Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften, an denen diese als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, die Geschäftsführung und Vertretung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Karl GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Mühlheim an der Donau. Finanzdienstleistungs-, Bank- und Wertpapiergeschäfte wie auch alle sonstigen Geschäfte und Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) bedürfen, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft handelt ausschließlich im eigenen Vermögen und im eigenen Namen.