Ist nur ein Mitglied des board of directors bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Mitglieder des board of directors bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin