Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 729114
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Teutsch Transporte UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Wannweil
Geschäftsanschrift:
Hauptstraße 127, 72827 Wannweil
c)
Vermittlung sowie Durchführung von
Transporten und Dienstleistungen im
Bereich Ladenbau.
100,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten sie gemeinsam.
b)
Geschäftsführer:
Teutsch, Timo, Reutlingen, *XX.XX.1981
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2008.
a)
25.02.2009
von Au
2
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Link, Daniel, Reutlingen, *XX.XX.1983
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Teutsch, Timo, Reutlingen, *XX.XX.1981
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2010 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
17.03.2010
Knaupp
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 20.09.2010
(3 IN 300/10) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
22.09.2010
Merkle
Abruf vom 11.12.2024