Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der J & J MARQUARDT KG sind die Geschäftsführer befugt die Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen für die zur Marquardt Gruppe gehörenden Unternehmen und Beteiligungen (Konzerndienstleistungen) sowie allgemein die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Unternehmensberatung.