Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
die Beratung, Verwaltung, Finanzierung und Kontrolle sowie der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen im Inland und im Ausland einschließlich der Geschäftsführung und der Übernahme der persönlichen Haftung bei solchen Unternehmen. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Förderung aller Geschäfte, die damit in Zusammenhang stehen. Nicht Gegenstand des Unternehmens ist eine rechtliche oder steuerliche Beratung oder sonstige Beratungs- oder Finanzierungsleistungen, die der staatlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen