Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Ausschließlich und unmittelbar die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft hat ihre Vermögenserträge sowie dasjenige, was sie zur unmittelbaren Verwendung zugewandt erhält, ausschließlich für die Förderung von Kunst und Kultur zu verwenden.