Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam.
Gegenstand
Der Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, Wahrung der Interessen, Leitung und Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaften. Die Erbringung allgemeiner, nicht erlaubnispflichtiger Dienste für verbundene Unternehmen.