Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Es kann bestimmt werden, dass jeweils zwei Geschäftsführer gemeinsam oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Soweit ein Geschäftsführer einzeln vertritt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Konzept- und Planungserstellung sowie die dazugehörigen Beratungsleistungen für alle Verpflegungs- und Gastronomieeinrichtungen, sowie damit zusammenhängender Warenhandel.