Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschaft persönlich haftende Gesellschafterin ist, zu vertreten.