| Gegenstand | Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), insbesondere a) die Erstellung von Jahresabschlüssen, b) die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen, c) die Erstellung von Gewinnermittlungen, d) die Übernahme von Buchführungsarbeiten (Finanz-, Lohn-, und Anlagebuchführungen sowie Kostenrechnung), e) die Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen, f) die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, einschließlich der Beratung in Fragen des internationalen Steuerrechts, g) die Beratung und Prüfung im Bereich der internen Revision und der Risikomanagementsysteme, h) die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, i) die Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, j) die Bewertung von Unternehmen/Unternehmensanteilen, k) die Prüfung von EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung, l) die Erstellung von Gutachten und die Tätigkeit als Sachverständige sowie m) die Ausübung von Treuhandtätigkeiten. Diese Tätigkeiten können im In- und Ausland ausgeführt werden. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. |