Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Durchführung und Überwachung von Montagearbeiten von Beschattungskonstruktionen im Bereich des Sonder- und Leichtbaus sowie die Beratung von anderen Unternehmen hinsichtlich Montageleistungen. Eine Tätigkeit im Sinne von § 34c Gewerbeordnung ist ausgeschlossen. Der Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks im Sinne von § 1 Handwerksordnung ist ebenfalls ausgeschlossen.