Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Übernahme von deren persönlicher Haftung und Geschäftsführung