Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er allein und hat die Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten zwei gemeinsam, oder ein Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen.