Im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung die mietweise Überlassung von städtischen Sporthallen (Turn- und Versammlungshallen, Schulsportanlagen und Ballsporthallen) sowie Bezirks- und Vereinssportanlagen an außerschulische Nutzer. Die Gesellschaft mietet hierzu insoweit die im Eigentum der Landeshauptstadt Stuttgart (nachstehenend auch "LHS" genannt) stehenden Sporthallen und Sportanlagen an.