Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Industrie- und Handelsunternehmen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betereiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.