Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Hat die Gesellschaft einen oder zwei Geschäftsführer, so sind diese befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
die Verwertung und Vermarktung von Erfindungen sowie die Anmeldung und Innehabung diesbezüglicher Patente und vergleichbarer Rechte