| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Fort- und Weiterbildung. Das Unternehmen der Gesellschaft dient unmittelbar und überwiegend erzieherischen Bestimmungen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - schulische Angebote sowie Studienangebote - Fort- und Weiterbildungskurse - Bildungsmaßnahmen im Auftrag Dritter - den Betrieb von Kindertageseinrichtungen - sowie die Verwaltung von eigenen Beteiligungen. Weiterhin wird der Satzungszweck verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung an steuerbegünstige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere an die steuerbegünstige KBW-Gruppe GmbH und deren steuerbegünstigte BeteiIigungsgesellschaften (Tochter- und Enkelgesellschaften) oder an die Stiftung Kolping Bildungswerk Württemberg, welche diese Mittel unmittelbar für o.g. Zwecke verwenden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter erhält bei seinem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als seine eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert seiner geleisteten Sacheinlagen zurück. Die Gesellschaft kann mit Zustimmung der GesellschafterversammIung andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art Übernehmen und sich an solchen beteiligten, sie darf auch Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften errichten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand der Gesellschaft unmittelbar fördern. Das Vermögen der Gesellschaft fällt bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschaft übersteigt, an die KBW Gruppe GmbH mit Sitz in Stuttgart, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat." (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4\ Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (6) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. |