Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 571034
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Hotel Goldener Ochsen GmbH
b)
Wolpertshausen
c)
Die Gesellschaft ist berechtigt ,
Zweigniederlassungen zu errichten, andere
ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben
oder sich an solchen zu beteiligen. Betrieb
des Hotels Goldener Ochsen in
Cröffelbach.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Bühler, Thomas, Koch, Wolpertshausen -
Cröffelbach
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura:
Bühler, Irma, geb. Rothenberger,
Wolpertshausen - Cröffelbach, *XX.XX.1942
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.12.1993 zuletzt geändert am
30.11.2000
a)
31.10.2006
Klause
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
31.10.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 14.04.1994
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 28/34
Gesellschafterbeschluss
Sonderband
Blatt 24/27
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Hauptstr. 4, 74549 Wolpertshausen
a)
06.04.2010
Kraußer
Abruf vom 24.12.2024