| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist es, im Rahmen ihrer kommunalen Aufgabenstellung vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, die kommunale Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen, städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, im Namen und im Auftrag der Stadt Oberndorf und der Gemeinden Epfendorf und Fluorn-Winzeln Gebäude zu errichten und zu sanieren. (2) Soweit es zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich ist, kann die Gesellschaft Bauter in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen, errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten, Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Gewerbebauten, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. |