Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 470583
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Schumacher Steine + Fliesen GmbH
b)
Dunningen
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Produktion und Verarbeitung von Kunst-
Beton- und Natursteinen und das Verlegen
von Platten und Fliesen. Die Gesellschaft
kann ihren Geschäftsbetrieb auch auf
andere gleichartige oder ähnliche Gebiete
ausdehnen.
100.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Schumacher, Edgar, Fliesenlegermeister,
Dunningen
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.07.1992
a)
11.01.2007
Kluger
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
11.01.2007.
Tag der ersten
Eintragung: 28.08.1992
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 2
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Porschestr. 9, 78655 Dunningen
a)
15.04.2010
Veit
Abruf vom 24.12.2024