Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 460728
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Nann Verwaltungsgesellschaft mbH
b)
Böttingen
c)
Entwicklung und Herstellung von
Spannwerkzeugen, Werkzeugmaschinen
und ähnlichen Produkten, sowie der Handel
mit diesen; Erwerb und Verwaltung von
Beteiligungen sowie die Übernahme der
persönlichen Haftung und der
Geschäftsführung bei
Handelsgesellschaften, insbesondere die
Beteiligung als persönlich haftende
Gesellschafterin an der noch zu
gründenden Kommanditgesellschaft unter
der Firma Simon Nann GmbH & Co. KG
Fabrik für Spannwerkzeuge mit dem Sitz in
Böttingen.
27.900,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Nann, Klaus, Diplom-Ingenieur, Böttingen,
*XX.XX.1961
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.12.1998 zuletzt geändert am
07.12.2000
a)
09.01.2007
Kust
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
09.01.2007.
Tag der ersten
Eintragung: 11.01.1999
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 9-16
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Lindenstraße 8, 78583 Böttingen
a)
22.04.2010
Tarinowski
Abruf vom 30.03.2024