Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 460316
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Ferrero Feinmechanik GmbH
b)
Frittlingen
c)
Die Herstellung, der Handel und der
Vertrieb von Feinmechanik und
Elektrotechnik. Die Gesellschaft kann
gleichartige oder ähnliche Unternehmen
erwerben, sich an solchen beteiligen sowie
deren Vertretung übernehmen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Ferrero, Ralf, Industriemeister, Rottweil-
Bühlingen
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.02.1987 mit Änderung vom
11.12.1998.
a)
09.01.2007
Schwaiger
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
09.01.2007.
Tag der ersten
Eintragung: 26.02.1987
Geänderter
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 23-28
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Daimlerstraße 5, 78665 Frittlingen
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 04.02.2010
(7 (2) IN 18/10) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
08.02.2010
Bayer
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 01.05.2010 7
(2) IN 18/10) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Rottweil, 7 (2) IN 18/10)
aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
04.05.2010
Bayer
Abruf vom 30.03.2024