Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 450252
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
H a v a s GmbH
b)
Kolbingen
c)
der Betrieb einer Agentur zur Vermittlung
von Dienstleistungen und Werbung,
insbesondere in den Bereichen der
Gastronomie und des Gaststättenwesens.
Die Gesellschaft ist berechtigt,
gastronomische Betriebe auf eigene
Rechnung zu führen, solche zu gründen,
einzurichten, zu pachten und zu verpachten
sowie zu verkaufen.
Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte
zu tätigen, die geeignet sind, den
Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zu
fördern.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Havas, Johannes, Koch, Tuttlingen- Möhringen
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.10.1978 mit Änderung vom
27.10.1986.
a)
18.01.2007
Burkard
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
18.01.2007.
Tag der ersten
Eintragung: 20.12.1978
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Neue Schmiedegasse 3, 78600 Kolbingen
a)
11.05.2010
Kraußer
Abruf vom 30.03.2024