Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 411097
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Fliesen Klaiber & Merk GmbH
b)
Dotternhausen
c)
Handel und Vertrieb sowie die Verlegung
von Fliesen, Platten, Mosaik und
Natursteinen aller Art und alles was mit
dem Betrieb eines Fliesenfachgeschäfts
und dem Handel mit Fliesen und Steingut in
mittelbarem und unmittelbaren
Zusammenhang steht.
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Merk, Martin, Balingen, *XX.XX.1969
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.12.1999 mit Nachtrag vom
20.03.2000.
a)
13.12.2006
Burkard
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
13.12.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 12.04.2000
2
a)
Firma geändert; nun:
Fliesen Merk GmbH
b)
Sitz verlegt; nun:
Balingen
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2007 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz)
beschlossen.
a)
16.01.2008
Frankenberger
3
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Spechtstr. 12, 72336 Balingen
a)
09.06.2010
Veit
Abruf vom 30.03.2024