Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 410451
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Schwarz-Beteiligungs- GmbH
b)
Geislingen
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Beteiligung an der Kommanditgesellschaft
unter der Firma Schwarz GmbH + Go KG
mit dem Sitz in Geislingen-Binsdorf, die
zum Gegenstand hat die Entwicklung,
Herstellung, Bearbeitung und den Vertrieb
von Profilen aus Holz, Kunststoff und Metall
sowie aus sonstigen Werkstoffen. Die
Gesellschaft ist berechtigt, sich auch an
anderen Unternehmungen mit gleichem
oder ähnlichem Gegenstand zu beteiligen
und Zweigniederlassungen zu errichten.
26.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Schwarz, Wolfgang, Balingen, *XX.XX.1973
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.11.1985 zuletzt geändert am
23.12.2004
a)
18.12.2006
Werner
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
18.12.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 09.01.1986
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Blütenweg 5-12, 72351 Geislingen
a)
20.05.2010
Kraußer
Abruf vom 30.03.2024