Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 390370
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Wolfenhauser Naturkompost Wilhelm Maier
GmbH
b)
Neustetten
c)
Betrieb einer Bio-Abfall Kompostanlage und
Vertrieb des Kompostes und Handel mit
ähnlichen Produkten. Die Gesellschaft ist
berechtigt, andere Erzeugnisse ähnlicher
Art herzustellen, zu erwerben und zu
vertreiben sowie entsprechende
Dienstleistungen anzubieten. Die
Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichen
oder ähnlichen Unternehmen oder
Gesellschaften zu beteiligen oder solche
Unternehmen zu erwerben.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Maier, Wilhelm, Landwirtschaftsmeister,
Neustetten-Wolfenhausen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.06.1995 mit Änderung vom
28.09.1995.
a)
07.12.2006
Haas
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
07.12.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 06.12.1995
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 15/21
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Schulstr. 18, 72149 Neustetten
a)
09.06.2010
Kraußer
Abruf vom 30.03.2024