Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 382257
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Ewald Weimer GmbH
b)
Tübingen
c)
Betrieb eines Fliesenlegergeschäfts mit
allen dazugehörigen Tätigkeiten. Die
Gesellschaft ist berechtigt, andere
Unternehmen zu gründen, zu übernehmen
oder sich daran zu beteiligen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Weimer, Ewald, Tübingen, *XX.XX.1962
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2001
a)
18.12.2006
Dentlinger
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
18.12.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 23.08.2001
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 4/14
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Friedrich-Dannenmann-Str. 59, 72070
Tübingen
a)
25.06.2010
Heine
3
b)
Neue
Geschäftsanschrift:
Wohlboldstraße 4, 72072 Tübingen
a)
25.10.2010
Vogelwaid
b)
Fall 3
4
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11
(Beschlußfassung), § 12 (Verfügungen über den
Geschäftsanteil) und § 14 (Tod eines Gesellschafters)
beschlossen.
a)
30.05.2018
Gerst
Abruf vom 30.03.2024