Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 381764
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
schwabenstreich-Instrumente aus
Meisterhand GmbH
b)
Tübingen
c)
Der Vertrieb von Produkten aus Kultur- und
Werbebereich insbesondere von Geräten
und Zubehörteilen für Musikinstrumente.
Die Gesellschaft kann sich an anderen
Unternehmen beteiligen und deren
Vertretung übernehmen.Der Vertrieb und
Bau von Streichinstrumenten sowie der
Vertrieb von Produkten aus dem Kultur-
und Werbebereich insbesondere von
Geräten und Zubehörteilen für
Musikinstrument. Die Gesellschaft kann
sich an anderen Unternehmen beteiligen
und deren Vertretung übernehmen.
25.650,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Lunz, Andreas, 91325 Aisch, *XX.XX.1974
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.01.1997 mit Nachtrag vom
17.02.1997 und Änderung; zuletzt geändert am 30.05.2003
a)
02.02.2007
Dentlinger
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
02.02.2007.
Tag der ersten
Eintragung: 17.03.1997
Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 62/66
Geänderter
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 67/78
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Wilhelmstr. 105, 72074 Tübingen
a)
09.07.2010
Heine
Abruf vom 30.03.2024