| Gegenstand | 1. der Erwerb und die allgemeine Verwaltung von eigenem Vermögen, auch Immobilien, im In- und Ausland. Insbesondere ist die Gesellschaft a) zum Erwerb und Veräusserung von Vermögenswerten aller Art, b) zur Ausarbeitung von Verwaltungsstrategien, c) zum Gebäude- und Immobilienmanagement, d) zur Finanzverwaltung und e) zu allen Arten der Abrechnung jeweils in diesem Zusammenhang berechtigt, 2. der Handel mit exklusiven Automobilen und Sportwagen, 3. Leasinggeschäfte von Maschinen, Kraftfahrzeugen und Inneneinrichtungen, 4. Förderung von Jugendlichen im aktiven Sport (Sponsoring) und 5. Dienstleistungsberatungen, 6. der Handel, Kauf und Verkauf, Beritt und Ausbildung von Sportpferden sowie Dienstleistungen für den Pferdesport 7. Planung von landwirtschaftlichen Anlagen, auch für den Reitsport (für eigene und fremde Rechnung), soweit für diese Tätigkeiten keine Erlaubnis gemäß § 34 c der Gewerbeordung erforderlich ist |