Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 360832
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Hummel u. Keppler Garten- und
Landschaftsbau GmbH
b)
Römerstein
c)
Ausführung von Außenanlagen sowie
Arbeiten im Vegetationsdienst.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Hummel, Walter, Landschaftsgärtner,
Römerstein
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Keppler, Bernd, Landschaftsgärtner, Römerstein
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.05.1991 mit Nachtrag vom
27.06.1991
a)
15.12.2006
Zepf
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
15.12.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 24.07.1991
Bl. 1/8 SB.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Im Höfle 17, 72587 Römerstein
a)
07.10.2010
Heine
3
b)
Neue
Geschäftsanschrift:
Steimerstr. 13, 72587 Römerstein
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hummel, Walter, Landschaftsgärtner,
Römerstein
a)
15.03.2011
Maurer
Abruf vom 30.03.2024