Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 360314
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Steidinger Verwaltungs-Gesellschaft mbH
b)
Metzingen
c)
Herstellung, Handel und Vertrieb von
Ringen und Schmuckgegenständen aller
Art sowie Geschäftsführung und
Verwaltung der Karl Steidinger GmbH &
Co. KG Trauringfabrik
26.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Steidinger, Jochen, Metzingen, *XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Steidinger, Katrin, Metzingen, *XX.XX.1964
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.12.1976 mit Änderung vom
07.02.1977 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am
26.03.2003.
a)
20.12.2006
Schönfeld
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
20.12.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 27.04.1977
Sonderband
Blatt 40 ff.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Gutenbergstraße 23, 72555 Metzingen
a)
19.10.2010
Heine
Abruf vom 30.03.2024