Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 360149
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Pigalle-Bekleidungsgesellschaft mit
beschränkter Haftung
b)
Bad Urach
c)
Herstellung und Vertrieb von Textilien und
Textilwaren, insbesondere von
Damenoberbekleidung
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Götz, Walter, Bekleidungsingenieur, Urach
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Götz, Philipp Thomas, Unterschleissheim,
*XX.XX.1969
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.02.1963 mit mehrfachen
Änderungen; zuletzt geändert am 27.01.1986.
a)
21.12.2006
Schönfeld
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
21.12.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 25.04.1963
Ges.Beschluss:
Sonderband
Blatt 38
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Im Unterwässer 5, 72574 Bad Urach
a)
21.10.2010
Heine
3
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Götz, Walter, Bekleidungsingenieur, Urach
a)
25.04.2017
Schneider
Abruf vom 30.03.2024