| Gegenstand | die Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs-, Treuhand- und Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft, der öffentlichen Hand sowie für sonstige Dritte, ferner sämtliche für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 in Verbindung mit § 43a Absatz 4 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Absatz 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere a) die Erstellung und die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institutionen, b) die Erstellung von Gewinnermittlungen, c) die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten, d) die Übernahme von Buchführungsarbeiten, e) die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, f) die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten sowie die sonstige Bearbeitung von Steuerangelegenheiten, g) die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, h) die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, i) die Prüfung von EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung, j) die Tätigkeit als Sachverständige und die Erteilung von Gutachten sowie k) die Ausübung von treuhänderischen Verwaltungstätigkeiten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen |