Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 352582
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Elektro Schwaiger GmbH
b)
Pliezhausen
c)
Betrieb eines Elektro-Installations-
Geschäftes, sowie der Handel mit
Haushalts- und Gebrauchs-Elektro-Geräten
aller Art.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten
zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit
einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis
kann erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Schwaiger, Gerhard, Elektroinstallateurmeister,
Riederich
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Schwaiger, Bernd, Elektriker, Pliezhausen
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.12.1992
a)
18.01.2007
Kunow
b)
Tag der ersten
Eintragung: 24.02.1993
Sonderband
Blatt 1/3
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
18.01.2007.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Hahnengasse 2, 72124 Pliezhausen
a)
16.11.2010
Heine
Abruf vom 30.03.2024